wenn Menschen miteinander im Konflikt stehen, sei es im familiären oder im beruflichen Umfeld.
D.h. überall dort, wo über den konkreten Konfliktfall hinaus zwischen Menschen weitere Berührungspunkte bestehen und ein weiteres Miteinander unausweichlich oder zumindest erstrebenswert ist, sollte Mediation als Werkzeug zur Konfliktbereinigung bevorzugt angewandt werden. In diesen Bereichen führen gerichtliche Auseinandersetzungen i.d.R. nicht zu einer Beseitigung der Streitlage, sondern stellen nur Lösungen für einzelne Auseinandersetzungen dar und schüren häufig neue, zukünftige Konflikte.
um einen handfesten Konflikt zu lösen, wenn wiederkehrende Unstimmigkeiten nachhaltig geklärt werden sollen oder wenn während eines anhängigen Gerichtsverfahrens noch eine einvernehmliche Vereinbarung gesucht wird.
Voraussetzung ist lediglich die Bereitschaft zum gemeinsamen Gespräch um dabei Sachthemen ebenso wie emotionale oder Beziehungsthemen gemeinsam zu bearbeiten.